Geschäftbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Elektroporcelán a.s. - Verkauf
1 Einleitungsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Elektroporcelán a.s. - Verkauf (nachfolgend nur AGB-V genannt) werden für den Verkauf aller Produkte (nachfolgend nur Ware genannt) der Gesellschaft Elektroporcelán a.s. mit dem Sitz in Louny, Postoloprtská 2951, PLZ 440 15, Tschechische Republik, nachfolgend nur Verkäufer genannt, angewandt, und zwar, wenn gegen sie von dem Käufer bis zum Abschluss des Kaufvertrags kein Widerspruch erhoben wurde oder wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
1.2. Die Nachträge zu den Bedingungen und deren Änderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2 Abschluss des Kaufvertrags
2.1 Der Auftrag des Käufers wird verbindlich. Der Verkäufer sendet dem Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung zurück.
2.2 Die schriftliche Auftragsbestätigung enthält eine Spezifikation der Ware bezüglich der Art und der Menge einschließlich der Preise ohne MwSt., eine Lieferfrist, eine Lieferbedingung nach INCOTERMS 2010, den Gesamtkaufpreis und die Zahlungsbedingung. Wenn die Auftragsbestätigung diese Erfordernisse erfüllt und wenn die Erfordernisse gleichzeitig mit den zugehörigen Angaben in der Bestellung des Käufers, zumindest was die Warenspezifikation bezüglich der Art, der Menge und des Einheitskaufpreises anbelangt, identisch sind, gilt die Auftragsbestätigung als ein gültiger abgeschlossener Kaufvertrag, ohne dass eine weitere Bestätigung seitens des Käufers erforderlich ist.
2.3 Verlangt der Kaufvertrag weitere Formalitäten (Anlagen) oder Unterlagen (z. B. Muster, Zeichnungsdokumentation, Verpackungsform, Verpackungsweise, Art der Transportverpackung etc.), sind diese ein untrennbarer Bestandteil des Kaufvertrags.
2.4 Falls der Charakter des Kaufvertrags eine Mitwirkung des Käufers (z. B. Lieferung der technischen Dokumentation, Lieferung eines Musters oder Arbeitswerkzeugs, Lieferung von Hilfsstoffen u. Ä.) voraussetzt, dann gilt, dass die Lieferfrist als Lieferfrist bei ausreichender aktiver Mitwirkung des Käufers verstanden wird.
2.5. Nach der geschäftstechnischen Klärung kann der Verkäufer die Unterschreibung der Zeichnungsdokumentation durch den Käufer verlangen.
3 Warenlieferung
3.1 Wenn die Transportart im Kaufvertrag nicht ausdrücklich festgehalten ist, teilt der Käufer
dem Verkäufer die Transportart in einer angemessenen, im Kaufvertrag vereinbarten Frist mit, andernfalls wird diese vom Verkäufer bestimmt. Der Verkäufer bestätigt dem Käufer die Lieferfrist auf der schriftlichen Auftragsbestätigung. Unter der Warenlieferung versteht man den Zeitpunkt der Warenübergabe vom Verkäufer nach der im Kaufvertrag vereinbarten Lieferbedingung gemäß INCOTERMS 2010. Ist im Kaufvertrag keine Lieferbedingung vereinbart, gilt FCA ab Lager des Verkäufers.
3.2 Wenn von den Vertragsparteien ausdrücklich nichts abweichendes vereinbart wird, geht das Eigentumsrecht an der Ware an den Käufer zu dem Zeitpunkt über, wenn die Ware völlig bezahlt ist.
3.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware, die nach den im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen geliefert wurde, zu übernehmen und zu überprüfen und für diese Ware den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.
3.4. Bei der Nichtabnahme der Ware durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine Lagergebühr in der Höhe von 0,5 % pro jeden Tag der Lagerung zu berechnen.
3.5 Der Käufer ist berechtigt, eventuelle, auf der Transportverpackung festgestellte sichtbare Mängel zu reklamieren. Die Beschädigung der Transportverpackung hat er direkt beim Spediteur in Form eines Protokolls über die Beschädigung der Sendung geltend zu machen.
4 Kaufpreis und Kaufpreiszahlung
4.1 Ist im Kaufvertrag nichts abweichendes vereinbart, versteht man unter dem Kaufpreis grundsätzlich den Preis EXW (INCOTERMS 2010) ohne MwSt. in entsprechender Währung, für die entsprechende Mengen-Maßeinheit, inklusive der Standardverpackung des Verkäufers, soweit diese Bestandteil der Ware ist. Falls bei der Ausfuhr aus der Tschechischen Republik kein Übergang der Ware über die Außengrenzen bewiesen wird, hat der Käufer dem Verkäufer eine MwSt. in der Höhe gemäß den gültigen Vorschriften zu bezahlen.
4.2 Der Verkäufer bestätigt dem Käufer den Kaufpreis der bestellten Ware in einer schriftlichen Auftragsbestätigung und dieser Kaufpreis wird mit dem Abschluss des Kaufvertrags nach Punkt 2 für beide Vertragsparteien verbindlich.
4.3 Unter dem Fälligkeitsdatum des Kaufpreises versteht man das auf der Rechnung angegebene Datum, wobei die Ware zum Zeitpunkt der Gutschreibung des fakturierten Preises auf das in der Rechnung festgelegte Konto des Verkäufers als bezahlt gilt. Keine Ansprüche (z. B. Reklamationen) verlängern die in den Rechnungen angegebene Kaufpreisfälligkeit.
4.4 Der Verkäufer ist berechtigt, die Forderung vor der Fälligkeitsfrist an einen Dritten, in der Regel an eine Factoring-Bank, zu verkaufen.
4.5 Gerät der Käufer mit der Bezahlung der fälligen Rechnung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Auslieferung der weiteren Waren (inklusive der Ware, die auf Grund von anderen Kaufverträgen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gekauft wurde) bis zur Bezahlung des Schuldbetrags zu stoppen. Bei Nichtlieferung der Ware nach dem vorstehenden Satz entsteht dem Käufer weder Anspruch auf die Bezahlung der vereinbarten Sanktionen, noch Anspruch auf Schadensersatz.
4.6 Die gegenseitigen Verbindlichkeiten der Vertragsparteien können nur auf Grund der ausdrücklichen
Zustimmung beider Vertragsparteien angerechnet werden.
4.7 Der Verkäufer kann dem Käufer Zahlungsverzugszinsen in der Höhe von 0,05 % vom fakturierten Betrag pro jeden Zahlungsverzugstag in Rechnung stellen.
5 Zulässige Toleranzen
5.1 Wird von den Vertragsparteien nichts abweichendes vereinbart, kann die gelieferte Warenmenge von der im Kaufvertrag angegebenen Menge um höchstens +/- 5% abweichen. Bei Produkten, bei denen die Ist-Menge aus technologischen Gründen nicht im Voraus festgelegt werden kann, wird die Menge im Voraus abgeschätzt oder in zählbaren Hilfseinheiten festgelegt. Ist im Kaufvertrag nichts abweichendes festgelegt, sind Teillieferungen der Ware zulässig und können fakturiert werden. Fakturiert wird je die Ist-Menge der gelieferten Ware.
5.2 Kleine Abweichungen im Rahmen des Warendesigns, die keinen Einfluss auf die technische und funktionelle Qualität der Ware haben (vor allem auf den Mustern aufgeführte Abweichungen), sind im Bezug auf den technologischen Produktionsprozess im Umfang nach der einschlägigen technischen Norm oder Bedingung zulässig und gelten nicht als Warenmangel.
6 Garantien, Reklamationen
6.1 Der Verkäufer gewährt für die verkaufte Ware eine Garantie in der Dauer von 12 Monaten ab dem Datum der Warenlieferung an den Käufer nach Artikel 3 dieser AGB-V (nachfolgend nur Garantiefrist genannt), soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wird. Die Garantie bezieht sich nicht auf Ware, auf deren ursprünglichen Preis bereits ein Rabatt aufgrund der Warenqualität gewährt wurde.
6.2 Der Käufer ist bei Warenmängeln berechtigt, beim Verkäufer entsprechende Ansprüche in der oben genannten Garantiezeit zu erheben. Der Käufer erhebt Ansprüche, indem er dem Verkäufer in der festgelegten Garantiezeit eine detaillierte Beschreibung der Mängel mit der zugehörigen Dokumentation und einem Vorschlag zur Lösung der Reklamation zustellt. Der Käufer sendet dem Verkäufer auf Verlangen ein Muster der reklamierten Ware in der Originalverpackung und in relevanter Menge zu. Der Verkäufer beurteilt die Berechtigung der Reklamation innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang des Reklamationsanspruchs beim Verkäufer oder ab der Zustellung der geforderten Muster der reklamierten Ware, je nach dem, welcher Tag später eintritt. Ansprüche, die nach dem Ablauf der festgelegten Garantiezeit erhoben werden, werden nicht berücksichtigt.
6.3 Wenn durch den Kaufvertrag nichts abweichendes vereinbart wird, ist die vom Verkäufer gelieferte Ware nur zu dem festgelegten (normalen) Zweck bestimmt.
6.4 Bei einer berechtigten Reklamation der Warenmängel (außer der Transportschäden, die mit dem jeweiligen Spediteur laut Artikel 3 dieser AGB-V zu lösen sind) kann der Käufer eine der folgenden Modalitäten der Reklamationserledigung auswählen: Ersatzlieferung oder Rückzahlung des Kaufpreises (soweit dieser vom Käufer bereits bezahlt wurde) oder Kaufpreisnachlass.
6.5 Jegliche Manipulation mit der reklamierten Ware, die die Überprüfung der reklamierten Mängel erschwert oder verhindert, ist ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Bei der Reklamation der Ware behält sich der Verkäufer das Recht auf eine Überprüfung des Zustands der reklamierten Ware direkt am Ort der Mängelfeststellung.
7 Rücktritt vom Kaufvertrag
7.1 Von einem gültig abgeschlossenen Kaufvertrag kann man nicht zurücktreten, außer wenn Tatsachen eintreten, die dazu die jeweilige (berechtigte) Partei laut dem Gesetz berechtigen. Der Verkäufer ist weiterhin berechtigt, vom Kaufvertrag einseitig zurückzutreten, wenn der Käufer den Kaufvertrag wesentlich verletzt und auch in einer angemessenen Frist auf Grund einer schriftlichen Aufforderung seitens des Verkäufers keine Besserung schafft; in diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Als eine wesentliche Verletzung des Kaufvertrags seitens des Käufers gilt vor allem:
• Nichtübernahme der in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag und diesen AGB-V gelieferten Ware,
• Verzug mit der Erfüllung einer Finanzverbindlichkeit (Bezahlung des Kaufpreises),
• Verletzung irgendeiner Pflicht des Käufers, die durch diese AGB-V festgelegt ist.
7.2 Die Vertragsparteien können miteinander jederzeit die Aufhebung des Kaufvertrags vereinbaren.
7.3 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn er begründet der Meinung ist, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers verschlechtert haben. Ein Grund dafür kann zum Beispiel die Liquidation des Käufers oder die Eröffnung eines Konkurses über das Eigentum des Käufers oder die Tatsache sein, dass der vom Verkäufer für das Geschäft mit dem Käufer eingeräumte Kreditrahmen durch den Kreditversicherer oder durch einen Faktor wesentlich reduziert oder aufgehoben wird.
7.4 Jede in diesen AGB-V genannte Sanktionsbestimmung gilt als eine Vertragssanktion, die das Schadensersatzrecht der berechtigten Partei nicht ausschließt.
8 Umstände für einen Haftungsausschluss
8.1 Keine der Vertragsparteien ist für einen Verzug bei der Erfüllung ihrer Pflichten verantwortlich, der durch
die Umstände verursacht wurde, welche die Haftung ausschließen, z. B. Elementarereignisse, Streiks, Maßnahmen der Staatsorgane (höhere
Gewalt).
8.2 Jede der Vertragsparteien verpflichtet sich, die andere Partei auf die eingetretenen
Umstände, die eine Haftung wegen höherer Gewalt ausschließen, ohne unnötigen Verzug hinzuweisen und maximale Anstrengungen zur Überwindung der Haftungsausschlussumstände zu unternehmen.
9 Rechte des geistigen Eigentums
9.1 Der Verkäufer ist, unter anderem, der Inhaber von Schutzmarken, die in der Tschechischen Republik sowie in anderen Ländern registriert sind. Der Käufer ist berechtigt, die Schutzmarken des Verkäufers zur Identifikation der Ware des Verkäufers zu verwenden. Jede andere Verwendung der Schutzmarken ist an eine schriftliche Zustimmung des Verkäufers oder an den Abschluss eines Vertrags gebunden.
10 Elektronische Kommunikation
10.1 Sämtliche, mittels elektronischer Post realisierte Kommunikation zwischen den Vertragsparteien gilt als bei der anderen Partei im guten Glauben und in Übereinstimmung mit dem Vertrag eingegangen und hat die selbe Rechtskraft wie eine Information,
die mittels eines Briefs oder eines Faxschreibens übermittelt wurde.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Schiedsrecht
Vertragsverhältnisse, die zwischen den Vertragsparteien auf Grund dieser AGB-V und auf Grund der nach diesen AGB-V abgeschlossenen Kaufverträge entstehen, richten sich nach der tschechischen Rechtsordnung. Streitigkeiten, die im Rahmen des Geschäftsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien mit dem Sitz oder dem Ort des Unternehmens auf dem Gebiet der Tschechischen Republik entstehen, werden vom Bezirksgericht in Ústí nad Labem gelöst.
Streitigkeiten, die im Rahmen des Geschäftsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien entstehen, von denen mindestens eine den Sitz oder den Ort des Unternehmens außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik hat, werden vom Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik in Prag entschieden.
Die Anwendung des UNO-Abkommens über die Verträge über den internationalen Ankauf von Waren (Mitteilung des Föderalen Außenministeriums Nr. 160/1991 GBl. in gültiger Fassung) wird ausgeschlossen.
11.2 Ungültigkeit eines Teils der AGB-V
Bezieht sich der Grund der Ungültigkeit nur auf eine Bestimmung dieser AGB-V, ist nur diese Bestimmung ungültig, soweit sich aus dem Charakter oder dem Inhalt dieser Bestimmung oder aus den Umständen, unter denen diese vereinbart oder festgelegt wurde, nicht eindeutig ergibt, dass diese von dem sonstigen Inhalt dieser AGB-V nicht getrennt werden kann.
11.3 Gültigkeit und Wirksamkeit der AGB-V, Sprachversionen
Diese AGB-V sind in der tschechischen, englischen, deutschen und russischen Sprache erstellt.
Revision
16.11.2015